Linolschnitt

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Tuesday, November 1, 2022

Rechtliche Grundlagen für den Import von Schafen (Ergänzt 7.Juli 2024)

Mein Stall, das Importverfahren 

Ergänzt um das von Deutschland ausgesprochene Exportverbot in "Drittländer"


Fotos von meinem Stall mit Smartphone und in der Nacht. Er kam mit dem Landwirtschaftsbetrieb, den ich 1994 kaufte. Er ist ein traditioneller Kuhstall, gebaut 1942. Bis in die 1960er Jahre war das ein Vorzeigebetrieb mit Gemeindestier und Gemeinde-Ziegenbock. Mein Vorgänger hat den "Fortbildungskurs" gemacht, war also ausgebildeter Bauer für den "Plan Wahlen" im Zweiten Weltkrieg.




Das Bockabteil habe ich in der Nacht, bevor die Schafe kommen, bauen wollen aus Holz, das für andere Projekte vorgesehen war, damit der Bock nicht deckt, aber mit den anderen Schafen ist. Es ist modular gebaut, dass ich mit den Teilen auch einen kleinen Pferch machen kann, um ihn draussen aufzustellen, etwa für ein Muttertier mit neugeboreren Lämmern, damit sie draussen sein können. In den ersten Tagen nach der Geburt müssen Mutter und Lamm eine Beziehung aufbauen. Die Landwirtin muss überwachen, ob die Lämmer trinken. Auch für andere Abtrennungen ist dieses Bockabteil praktisch. Ich habe das gemacht, als ich schon annehmen konnte, dass die Schafe, die ich gekauft und bezahlt habe, für die ich das offizielle Verfahren durch gegangen bin, gar nie zu mir kommen werden. Ohne diesen ganzen Bürokratie-Terror hätte ich den Stall weisseln können, einer gründlicheren Reinigung unterziehen. 

Mein Stall


Mein Stall ist ein traditioneller Milchviehstall, gebaut 1942, also nicht aus dem Mittelalter. Die schlimmsten Ställe hinsichtlich Tierschutz, die ich gesehen habe, waren im Übrigen aus den 1960er Jahren. Kälberställe ohne Fenster, die man eigentlich als Löcher bezeichnen muss, die Kälber angebunden und dunkel, weil man meinte, das gäbe weisses Kalbfleisch. Anbindeställe, bei denen der Boden des Fresstrogs gleich hoch wie die Liegefläche waren, sodass die Kühe "laffenstützig" wurden, also vorne o-beinig, mit heraus stehenden Knochen. Auf der Weide stellen die Kühe einen Fuss vor, damit sie mit dem Maul zum Gras am Boden kommen. Im Stall muss es also immer höher sein, wo das Futter liegt. Der Stall auf der Alp, die mich in die Schweiz führte, weil ich den Senn geheiratet habe, war so gebaut, dass die Kühe sich gar nicht hin legen konnten. Sie waren dort auch nur zum melken.  Ein Jugendfreund meiner Eltern, ein bekannter Filmregisseur, hat einen Kurzfilm gedreht, in dem die Frage gestellt wird: Wie steht die Kuh auf, zuerst mit den Vorderbeinen, oder zuerst mit den Hinterbeinen? Dieser Film wurde im Fernsehen gezeigt, und wie mir meine Eltern erzählten, wurde in ganz München, in den Büros, den Betrieben, im Zug, auf der Strasse darüber diskutiert. Diese Frage gehört aber zum Grundwissen, wenn man Landwirtschaft studiert. Eine Kuh steht zuerst mit dem Hinterbeinen auf, holt mit dem Kopf den Schwung mit denen sie ihre 600 kg in die Höhe hievt. Wenn sie "pferdeartig" mit den Vorderbeinen zuerst aufsteht, ist sie krank. Das muss beim Stallbau berücksichtigt werden. Deshalb musste mein damaliger Ehemann den Rand des Trogs tiefer machen. Ein wichtiger Grund, die Rasse Zwartbles zu wählen war, dass sie sehr wetterfest sind. Mein Ziel ist, die Schafe so wenig wie möglich im Stall zu halten. Ganzjährige Weidehaltung ist aber im Schweizer Berggebiet nicht möglich, wegen dem Schnee im Winter. Sie können aber dann auch meist ständig in den Auslauf.

Geprüft nach Schweizer Tierschutzgesetz


Das Schweizer Tierzuchtgesetz schreibt die Prüfung von neuen Stallsystemen für die Landwirtschaft vor. Zuständig ist das "Zentrum für tiergerechte Haltung: Wiederkäuer und Schweine (ZTHT) in Tänikon, früher genannt "Prüfstelle". Dort sind Verhaltensforscher und andere Experten für tiergerechte Haltung. Sie machen Versuche und Tierbeobachtungen, um zum Beispiel herauszufinden, ob ein Bodenbelag für einen Stall tiergerecht ist. Mehr dazu erfahren Sie auf der entsprechenden Internetseite des Bundes. Ältere Ställe, die nicht serienmässig hergestellt wurden, wurden in den 1990er Jahren überprüft. Mein Ehemann und ich hatten damals zwei Betriebe. Beim Betrieb von meinem Ehemann mussten grössere Fenster eingebaut werden, weil der gemessene Lichteinfall zu gering war. Bei mir war das in Ordnung. Mein Betrieb wurde dann nach 2002, als ich alleine weiter wirtschaftete und auf Milchschafe umstellte, zusätzlich zur Biokontrolle regelmässig kontrolliert von kagfreiland, einem Labelprogramm für besonders tiergerecht erzeugtes Fleisch und Eier mit strengeren Vorschriften. Es gibt Vorschriften, wie viele Schafe Platz haben im Laufstall, dass sie alle Platz an den Fressplätzen haben, wenn das Futter nicht ständig zugänglich ist. In meinem Stall haben nach Biovorschriften 20 Milchschafe mit Lämmern und 1 Bock Platz. Es wären nur 11 Schafe gekommen. Bei der Biokontrolle wird kontrolliert, ob sich etwas geändert hat, ob zu viele Schafe auf dem Betrieb sind, etc. Ich habe aber, als die Biokontrollen noch normal waren, nie eine Beanstandung gehabt.

Verfahren für den Import von Schafen in die Schweiz


Der Stall, in den nur 20 Milchschafe mit Lämmern hinein passen, ist der beschränkende Faktor auf meinem Landwirtschaftsbetrieb. Ich habe Land und Futter für mehr Schafe. Für Fleischschafe, wie sie die Zwartbles sind, gilt eine geringere Fläche pro Schaf.

Schafe können in die Schweiz importiert werden, wenn sie dieselben Anforderungen erfüllen, wie für den Import zwischen EU-Länder. Dies sind:

  • Es müssen Zuchttiere sein, mit Zuchtpapieren von einem anerkannten Zuchtbetrieb im Ausland.

  • Sie müssen die gesundheitlichen Anforderungen erfüllen, dass sie in die europäische Tiergesundheitsdatenbank eingetragen werden können, mit zertifizierten Untersuchungen zu verschiedenen Krankheiten, vor allem solchen, die den Menschen betreffen, wobei das Wichtigste die genetische Resistenz gegen Scrapie ist, eine dem BSE verwandte Krankheit.

  • Positiv bewertet wird, wenn sie einer Rasse entstammen, die in der europäischen Liste der seltenen Rassen ist, und in der Schweiz noch nicht angesiedelt ist.

Die Schafrasse Zwartbles ist in der Liste der europäischen seltenen Rassen aufgeführt und es wurden meines Wissens erst letztes Jahr vom selben Transporteur sechs davon in die Schweiz gebracht. Dabei ist noch zu erwähnen, dass die genetische Scrapie-Resistenz nur durch Zucht über einen längeren Zeitraum erreicht wird, und die seltenen Rassen dazu nicht verpflichtet wurden in der EU, der Zwartbles Zuchtverband es aber trotzdem gemacht hat. Der Importversuch meiner Schafe war also nicht nur gesetzeskonform in allen Punkten, sondern auch erwünscht aus einem übergeordneten Interesse. Das haben mir immer alle Stellen bei den Vorabklärungen ab 2020 so gesagt.

Was man machen muss, wenn man Schafe importieren will


Das Verfahren im Einzelnen:
  1. Antrag für eine Generalimportbewilligung GIB elektronisch, unter Eingabe gewisser Informationen, die ich hier nicht näher ausführe. Ohne GIB kann man das Verfahren nicht weiter führen.

  2. Gesundheitsuntersuchungen in den Niederlanden, Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses durch das niederländische Landwirtschaftsministeriums. 

  3. Antrag für Importkontingent. Die Einfuhr von Schafen ist kontingentiert nach "Windhundverfahren." Letzteres bedeutet, dass wer zuerst kommt, eine insgesamt beschränkte Zahl von Tieren einführen kann zu einem günstigeren Zollsatz von 8 Franken / Schaf. Bei diesem Antrag muss man die erforderlichen Papiere hochladen, also Zuchtpapiere, Gesundheitszeugnis, Brucellose Untersuchung des Bockes, Angaben zur Rasse.

  4. Innerhalb von 24 h nach Ankunft muss das AVSV Meldung gemacht werden, damit sie die "Tierärztliche Überwachung" durchführen können und die Ohrmarken wechseln.
Kurz bevor die Schafe aufgeladen werden und abfahren, trägt die niederländische Behörde die Schafe in die TRACES Datenbank ein, damit das St. Galler AVSV sieht, dass Schafe importiert werden auf einen Betrieb in ihrem Gebiet.

Die Schafe fahren so direkt wie möglich vom Herkunfts- zum Ankunftsbetrieb, entsprechend der vorher festgelegten Route für die ein Logbuch geführt werden muss. An der Grenze wird unter Umständen geprüft, ob es die richtigen Tiere sind. Wahrscheinlich fällt noch Mehrwertsteuer an. Ob für die Schafe weiss ich nicht, aber auf jeden Fall für den Transport.

Tierärztliche Überwachung nach Ankunft der importierten Schafe


Innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft, muss der Ankunftsbetrieb die zuständige kantonale Stelle informieren, das St. Galler AVSV für "tierärztliche Überwachung". Dann kommt der zuständige Tierarzt, untersucht den Gesundheitszustand der Tiere, vor allem, wie sie den langen Transport überstanden haben, ob sie gut angekommen sind, gut betreut werden, ob der Bestandstierarzt schon da war, Entwurmung, etc., möglicherweise noch andere Untersuchungen und dann muss das AVSV die Ohrmarken wechseln, dass die importierten Schafe in die Schweizer TVD aufgenommen werden können. 

"Tierüberwachung" und "Quarantäne" sind vollkommen unterschiedliche Begriffe. Das ältere, weniger wirksame Verfahren der Quarantäne ist überflüssig und wäre zu belastend für die Tiere und nicht tierschutzkonform, wenn es ein besseres gibt. Die Tiere offiziell zertifizierten Schafe sind erwiesen gesünder als jedes Schaf, das ich in der Schweiz kaufen kann, und ohne jemanden zu fragen in meinen Stall bringen. Das Verfahren über TRACES ist eine bessere Lösung für den Schutz von Mensch und Tier vor übertragbaren Krankheiten.

Zum Transport: Es ist ein langer Transport, deswegen das Logbuch für die Route. Es ist ein kleiner Transport. Der Transporteur kann anhalten und nachschauen, wie es den Tieren geht. Auf dem Foto im Artikel unten sieht man, dass eine Raufe vorhanden ist. Die Masse für den Transportraum sind vorgeschrieben, unterschiedlich, ob sie geschoren oder nicht geschoren sind. Die niederländischen Partner haben Erfahrung mit dem Import in andere EU-Lände, nach Irland, wohin der Transport ebenfalls lange ist.

Nach Massgabe des Züchters habe ich ein deutsches Zollabfertigungsbüro beauftragt mit der Erledigung der Grenzformalitäten, damit es klappt und der Transporteur geschont wird, wenn wieder alle möglichen Hindernisse aufgebaut werden, dass er mit den Tieren nicht über die Grenze kommen kann.  Es stellte sich dann heraus, dass der nette deutsche Mann Zölle erhebt. Es werden also unberechtigte Zölle an der Grenze erhoben, die in unberechtigte Taschen fliessen. Ich bekomme die Rechnung von Bern entsprechend dem offiziellen Verfahren.

Die Schafe mussten angeblich umkehren, weil mein Stall nicht geprüft war von Diener, wozu er keine Berechtigung hatte. Dann hiess es nur noch "Red Flag" sei auf meinem Betrieb. Ich nehme also an, dass auch wieder ein "Drittschuldner" sich meinen Betrieb unter den Nagel gerissen hat, oder falsche Schulden auf ihm abgeladen, was man dann mit schlechtem Stall und "Tierhalterverbot", Strafanzeige wegen "illegalem Schafimport" begründet.  Ich habe schon die folgenden Vorhaltungen bekommen durch unkundige "Kontrolleure".

  • Beschuldigung, dass ich Hormone verfüttere, weil meine saisonalen Schafe im Frühjahr alle auf einmal ablammen.

  • Ich müsse einen Tränkeautomaten kaufen. Die Lämmer dürften nicht an der Mutter saugen. Begründung: Andere Milchschafhalter müssten teure Tränkeautomaten kaufen, es wäre ungerecht, wenn ich die kostengünstige Aufzucht bei der Mutter mache.

  • Ich dürfte keine Jahresschur machen, ausser ich verkaufte die Wolle. 

  • Meine Schafe müssten tierärztlich untersucht werden, weil "Etwas am Hals nicht stimmt", es könnten Geschwüre dort sein. Ich konnte beim besten Willen nichts erkennen, bis ich merkte, der Kontrolleur sah, dass die Wolle am unteren Halsende länger war. Das ist, weil ich sie selbst geschoren habe. Es waren schwere Schafe, sodass ich sie zum Scheren auf den Boden lege. Um den Hals zu scheren, muss ich den Kopf nach oben drehen. Beim Hals schneidet man sehr schnell hinein, dass es heftig blutet, weshalb liess ich  unten am Hals die Wolle länger liess, zumal die Wolle am Hals nicht zu gebrauchen ist und schwer zu scheren, weil immer etwas Filz und Heublumen drin sind.

Es ist nicht möglich, Tiere zu betreuen, wenn man dauernd mit solchen Typen und Bürokratien zu tun hat. Ausserdem ist mein Stall mein Arbeitsplatz, mein persönlicher Bereich. Ich will z.B. nicht, dass dieser unsympathische Mensch sieht, dass ich Bilder im Stall aufhänge. Ausserdem merken das die Schafe, wenn jemand, der der Besitzerin Feind ist, in den Stall kommt, und sie werden sich von Anfang an nicht wohl fühlen. Nach Gesetz muss ich innerhalb von 24 Stunden melden nach der Ankunft der Schafe. 

Das Ziel ist ja, mir jede Möglichkeit zu nehmen. Es wird verhindert, dass ich auf eine Tagung gehe, damit ich nicht Fachwissen und Kontakte bekomme, um einen Auftrag zu bekommen. Meine Konti werden gesperrt und eingezogen. Eingezogen werden sie, weil die Banken sie mit meinen vier Namen versehen haben, wie sie in meinem Pass stehen und sich weigern, das zu ändern. So kann man den zweiten Vorname heraus filtern. Die kurzfristige Ankündigung an einem Donnerstag, dass die Schafe Freitagmorgen kommen, nach wochenlangem Gezetere mit dem Amtstierarzt, war wohl auch extra, da mein Bestandstierarzt am Donnerstagnachmittag geschlossen hat, sodass ich ihn nicht informieren konnte, dass er die lange schon geplanten Impfungen, Kotprobenentnahme, Gesundheitsüberprüfungen vornehmen könne.

Neueste Entwicklungen: Verbot von Export von Zuchttieren aus Deutschland in "Drittländer"


Deutschland macht ein neues Gesetz, dass den Export von Zuchttieren in "Drittländer" verbietet ab Juli 2023, auf Anregung des grünen Landwirtschaftsministers Cem Özdemir, begründet mit Verhinderung von Tierleid. Es soll dafür nur noch "genetisches Tiematerial" exportiert werden. Abgesehen davon, dass ein solches Gesetz mit vielen anderen Regulierungen und Verträgen kollidiert, ist es nicht verständlich von Grund auf, und scheint entstanden zu sein aus politischen Gründen, um sich Lieb Kind bei Tierschutzorganisationen zu machen, die Teils als extremistisch beurteilt werden können. Die Schweiz ist Drittland, könnte also auch betroffen sein, obwohl es in der Mitte von der EU sich befindet, sich die Transportdistanz also nicht unterscheidet von Export in andere EU-Länder.

  1. Für den Tierkomfort ist in den Transportfahrzeugen gesorgt. Es gibt Vorschriften dazu, etwa zu wie viel Platz die Tiere haben müssen. Bei Schafen zum Beispiel ist unterschieden, ob es sich um geschorene oder ungeschorene handelt. Ungeschorene brauchen mehr Platz. Es ist nicht einzusehen, ob es für ein Tier qualvoll sein soll, wenn es in einem stationären Stall sich aufhält, oder sein Liegeplatz rollt. Bei grösseren Tieren und sehr langen Strecken könnten möglicherweise Verbesserungen gemacht werden hinsichtlich Komfort. Da es sich bei Zuchttieren aber um wertvolle Tiere handelt, der Transport teuer ist, werden die Handelspartner ein grosses Interesse haben, es besonders gut zu machen.

  2. Der Austausch von Zuchttieren zwischen Ländern ist für die Zucht wichtig und gab es immer. Früher sind die Schafherden zu Fuss über grosse Distanzen gelaufen. Der Erhalt seltener Nutztierrassen erfordert den Austausch von Zuchttieren zur Erhaltung der genetischen Vielfalt. 

  3. Zucht und Zertifizierung für die Freiheit von Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können (Zoonosen), etwa die Etablierung von Scrapie-Resistenz erfordern für die Schweiz die Einfuhr von Zuchttieren.

  4. Bestandsaufbau von neuen Rassen, etwa zur Wollproduktion,  erfordert, dass man gute Zuchttiere einführen kann. Da die Wolle über Jahrzehnte vernachlässigt wurde in der Zucht, existieren in vielen Ländern kaum Schafe, die gute Wolle für die Verarbeitung haben. Wolle ist aber ein sehr zukunftsträchtiges Produkt, sowohl hinsichtlich seiner Eigenschaften, als auch für Klimaneutralität. Die Wolle eines Schafes, das Gras gefressen hat, besteht aus Kohlenstoff, der aus der Atmosphäre geholt wurde. Zusammen mit dem richtigen Weidemanagement kann eine Schafhaltung in beträchtlichem Masse CO2 negativ sein.

  5. Züchter verlieren Einkommensmöglichkeiten.

  6. Es ist schon verwunderlich, dass ein Grüner biotechnologische Verfahren gegenüber der natürlichen Paarung bevorzugt. Bei Schafen kann keine künstliche Besamung vorgenommen werden aufgrund von ihrer Biologie. Ich erwarte, dass jemand, der ein solches Gesetz erwägt, sich vielleicht auch selbst informiert, Fachbücher liesst, Experten befragt.

  7. Ein Exportverbot, auch noch "Exportweltmeister" Deutschland, verstösst gegen Grundprinzipien des internationalen Handels, der "regelbasierten Weltordnung."

Es gab Fälle, in denen Tiere auf Schiffen herum fuhren, nicht abgeladen werden konnten und dann elendig zu Grunde gingen. Das waren aber alles kriminelle Geschäfte, gegen die nicht vorgegangen wurde. Erstaunlich ist auch, dass bei der EU geweibelt wird, dieses Gesetz zu übernehmen, damit das deutsche Exportverbot nicht umgangen werden kann. Offenbar haben die Deutschen keine Ahnung, wie das Gesetzgebungsverfahren der EU funktioniert, umgehen Parlament und Kommission, um ihre eigenen, vom Minister erlassene Vorschriften den anderen Mitgliedsländer auf zu zwingen.

Die künstliche Besamung hat dazu geführt, dass Milchviehbauern mit den üblichen Rassen komplizierte Berechnungen anstellen müssen bei der Auswahl des richtigen Stiers für die Besamung, weil die genetische Vielfalt derart ausgedünnt ist, dass praktisch alle Kühe und Stiere schwerwiegende Erbkrankheiten in sich tragen und es schwierig ist, einen Stier zu finden, der nicht die Anlage für dieselbe Erbkrankheiten hat, wie die Kuh. 

Auf den Formularen für meine deutsche Erbschaftssteuer waren auch die Angaben für Landwirtschaftsbetriebe und familiengeführte Unternehmen aufgeführt. Es wird deren in der nächsten Generation keine mehr geben, wenn nicht Einhalt geboten wird. Ausserdem lässt sich das Klimaproblem mit fachkompetenter und regenerativer Landwirtschaft am Besten angehen.

Ich bin weder eine investigative Journalistin, noch Aktivistin gegen Kapitalismus noch sonst irgendwie subversiv. Es ist vielleicht auch übertrieben, wenn ich den deutschen Landwirtschaftsminister angegriffen habe. Aber er kann sich auch informieren und einarbeiten und die Probleme. Diese Art, die sinnvollen gesetzlichen Regelungen auszuhebeln, hat verheerende Folgen. Ich habe zu einer Zeit meine Ausbildungen und Universitätsstudien gemacht, als es noch relativ viele landwirtschaftliche Universitäten mit vielen Studenten gab, die alle dasselbe gelernt haben und darüber Prüfungen ablegen wie ich.

Mittlerweile (Juli 2024) ist die Situation die Folgende:
Auf der letzten Rechnung der staatlichen Gebäudeversicherung ist vermerkt, dass ich "Managerin des Wohnhauses" meines Landwirtschaftsbetriebes bin. Ich habe diese Rechnung nicht bezahlt, einen Serienbrief direkt an verschiedene beteiligte Führungspersonen geschickt, warum ich diese Rechnung nicht bezahlen werde, ebenfalls ohne Antwort. Seit sechs Jahren mähen andere mein Land, am Anfang noch einvernehmlich, als Verkauf von Heu ab Feld. Allerdings habe ich weder für meine alten Schafe, die ein Bauer an einen Metzger verkaufte, der, wie der Betreffende mir sagte, pünktlich zahlte, noch für das Heu Geld bekommen, dafür hing in diesem Frühjahr ein Sack an der Türe mit einem Schreiben, ich solle innerhalb von drei Tagen unterschreiben für einen Pachtvertrag, damit der Nachbar die Direktzahlungen bekomme, über 20'000 Franken im Jahr, die mir seit sechs Jahren verweigert werden, wo ich sie problemlos wegen Erfüllung aller Anforderungen während 20 Jahren bekommen habe. Der Mann begründet das so, dass er krank sei und nur sehr wenig Einkommen habe. Ein Pachtvertrag in der Schweiz für einen ganzen Landwirtschaftsbetrieb läuft über neun Jahre. Der Pachtzins ist gesetzlich fest gelegt, entsprechend Ertragswert, also sehr wenig. Der Pächter bekommt ein Vorkaufsrecht, auch gemessen am Ertragswert, sodass ich den Hof nur für deutlich weniger verkaufen könnte an ihn, wie ich auf dem Markt selbst erzielen könnte, bzw. den Kaufpreis, den ich bezahlt habe. Ich habe 2001, bevor ich selbst anfing zu wirtschaften, ein Jahr Pause gemacht, mit entsprechenden Verträgen, um Zeit zu haben, mir eine Stelle zu suchen und dann den Betrieb zu verkaufen und etwas anderes aufzubauen. Da habe ich gesehen, dass ich nicht auf diesem Betrieb wohnen will und das Land verpachten. Erstens habe ich diesen Betrieb gekauft um ihn als gelernte Landwirtin zu bewirtschaften nach meinen Vorstellungen. Ich hätte mir mit dem Erlös aus dem Verkauf eines Einfamilienhauses in Deutschland etwas kaufen können, das Rendite erbracht hätte, zum Beispiel ein Mehrfamilienhaus mit Mieteinnahmen, wo ich im Notfall auch eine eigene Wohnung hätte günstig bewohnen können. Die Gebäude meines Landwirtschaftsbetriebes liegen in der Mitte des Landes, sodass ich mich in meiner Privatsphäre eingeschränkt fühle, wenn andere mit Traktoren herum fahren. Ich habe über Jahre eine ökologische Wirtschaft aufgebaut, extensiv, um Wiesenblumgen herum gemäht, Heuschrecken am Anfang jedes Jahr gezählt, bis jeden Sommerabend, wie in meiner Kindheit, ein Gezirpse war. Sechs Jahre häufige Mahd hat diese Biodiversität nun vernichtet. Die Hofzufahrt ist ein einfacher Feldweg, der quer durch einen Steilhang führt, im Winter und nach Regenfällen oft nicht mit dem Auto befahrbar, bereits beschädigt durch schwere Maschinen. Ich hatte immer geschaut, dass die Lohnunternehmer mit dem schweren Siloballenpressen Gespann gleich Anfangs meines Betriebes auf die Wiese fahren. In den letzten drei Jahren bis 2019 habe ich mit einem Heuschwanz alles Heu selbst gemacht, mit viel Handarbeit und Zeitaufwand. Dieses Gerät habe ich auch bezahlt, wie auch meine anderen Maschinen. Ich habe einen Steilhang, an dessen oberen Ende eine alte Hecke sich befindet. Der Nachbar oben schneidet diese Hecke, die aber auf meinem Land ist und streng geschützt nach den Plänen nach denen ich den Landwirtschaftsbetrieb gekauft habe. Seit Jahren reklamiere ich beim Nachbarn, an Veranstaltungen, an denen Mitarbeiter der entsprechenden St. Galler Ämter anwesend waren, das diese Hecke zu stark geschnitten wird, eine absolut normale Diskussion unter Agrarumweltfachleuten, weil solche Hecken nicht gepflanzt wurden ohne Grund. Sie haben Einfluss auf den Wasserhaushalt und bedeuten Windschutz. Es ist aber eigentlich nicht die Schuld des Nachbarn. Er nimmt teil an einem besonderen ökologischen Projekt, das von einem Ökobüro begleitet wird, was der Kanton St. Gallen bezahlt. Wenn er nicht macht, was sie ihm sagen, bekommt er kein Geld. Ein anderer Nachbar fährt mit dem schweren Traktor und Kreiselmäher über diesen Steilhang, recht das Heu mit einem Heubläser herunter, der die oberste Bodenschicht wegbläst.  Einen anderen logischen, landwirtschaftlichen Grund dafür, diese einst enorm biodiversen Hecke so abzuschneiden, wie mich, die Eigentümerin zu ärgern gibt es nicht. Es hat an diesem Hang Stellen, wo die Spuren eines früheren Hangrutsches sehr deutlich sind.  

Ich zahle Versicherungen, Kosten, muss zusehen, dass alles zerstört wird, dass ich mir aufgebaut habe. Ich habe einen Kleinbetrieb, bei dem der persönliche Gewinn, die Lebensgestaltung im Vordergrund steht. Über Jahre aufgebaute extensive Schafhaltung, Milchverarbeitung, Permakultur, Schnittblumenanbau, Biodiversität und Biolandbau. Alles zerstört. Unklar:

Wenn der Hang herunter rutscht, was ja so provoziert wird nicht von mir, wer ist haftbar? Wer räumt das auf? Wenn ein Unfall der Bewirtschafter geschieht, wer ist dann haftbar? Boden ist in der Schweiz bekanntlich sehr teuer, die Landwirtschaft hoch subventioniert. Gesetze und Bundesverfassung regeln den landwirtschaftlichen Bodenmarkt und die Modalitäten und Bedingungen von Eigentum und landwirtschaftlichen Direktzahlungen sehr konkret. Weshalb können Menschen einfach mir nichts, dir nichts sich das umsonst aneignen, damit verfahren wie sie wollen, sodass Biodiversität und Landschaftsbild zerstört werden, gekaufte und bezahlte Tiere entwendet und verschenkt an andere. Verantwortlich sind dafür mit Geld von Steuerzahlenden einen Lohn beziehende Mitarbeiter des Kantons St. Gallen und gewählte Regierungsmitglieder. Ich habe später einiges zu den Hintergründen geschrieben. Gestern telefonierte ich mit meiner Landwirtschaftsversicherung, deren Mitarbeiter fragten, ob ich noch eine Landwirtschaftsversicherung bräuchte. Sie sagten mir, dass sie noch mehr solche Fälle hätten. Weil sie wahrscheinlich die Risiken der Haftung nicht übernehmen wollen, und die Bedingungen der Bewirtschaftung nicht erfüllt sind, werden sie wahrscheinlich kündigen. Seit 1990 bin ich praktische Landwirtin in der Schweiz. Unabhängig von den Hintergründen, sind solche Zustände für die Schweiz undenkbar. Ja, es ist Antisemitismus. Der ist so. Das wird aber auch nach Aussen hin ganz anders dargestellt. 






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