Linolschnitt

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Wednesday, October 19, 2022

Offener Brief an die Regierung des Kantons St. Gallen

Der verhinderte Schaftransport

Offener Brief an den Regierungsrat des Schweizer Kantons St. Gallen       

Meine Schafe fahren ab um 16:00 Uhr












Ich sehe mich gezwungen, diesen Brief an die St. Galler Regierung zu veröffentlichen, auch für den Fall, dass er gar nicht, oder in anderer Form ankommt. Ein psychopatischer Tierarzt erteilt aus einem St. Galler Amt dem niederländischen Landwirtschaftsministerium Befehle, begründet mit fünf falschen Vorgaben, um einen Transport von elf besonderen und besonders gesunden Schafen für meinen Betrieb zu stoppen, die Schafe vollkommen ohne Sinn wahrscheinlich sieben Stunden fahren zu lassen, droht mir mit einer Strafanzeige wegen "illegalem Schafimport" wenn ich es noch einmal versuche. Inzwischen wurde eine weitere Strafanzeige angedroht gegen mich, wegen Beschimpfung und Verleumdung, unter anderem weil ich den unten stehenden Brief geschrieben habe. 

Was den Schafimport angeht, gehe ich inzwischen davon aus, dass es sich um einen schlechten Witz gehandelt hat, der auf meinem Buckel ausgetragen hätte werden sollen. Es hat sich aber keiner der Beteiligten gemeldet bei mir, dass die E-Mails nicht von ihnen gekommen sind, weshalb ich diesen Post jetzt noch eine Weile stehen lasse (22.11.2022).

Meine persönliche Meinung ist, dass der Tierarzt Dr. Diener dabei einen Anschlag auf kritische Infrastruktur der EU und der Schweiz (Tiergesundheitsdatenbank TRACES) gemacht haben könnte, und damit auch die gerade wieder aufgenommenen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU sabotierte, und, dass er vor Gericht gestellt werden soll. Ich habe ihm alle richtigen gesetzlichen Vorgaben erklärt. Ich habe ihm erklärt, warum ich diese Schafe importiere, und, dass alle Vorgaben erfüllt sind für den Transport der von mir gekauften Schafe auf meinen Betrieb, damit ich dort meinen Beruf als Landwirtin ausüben und eine neue Schafherde aufbauen kann.

Ausserdem erteilt er "Schafimportverbote", was es überhaupt nicht gibt. Er wollte verhindern, dass Schafe auf meinen Betrieb kommen und ich meinen Beruf ausüben kann, wie seit über 20 Jahre. In Wirklichkeit  erteilte er den Niederlanden ein Schafexportverbot, und brachte damit auch noch einen Mitarbeiter des niederländischen Landwirtschaftsministeriums in rechtliche Schwierigkeiten. Ein Tierhaltungsverbot ist in der Schweiz für Landwirtschaftsbetriebe nicht anwendbar, steht auch nicht im Tierschutzgesetz, denn erstens wäre es ein Berufsverbot, zweitens dienen die Tiere der Lebensmittelversorgung, dass schon genügend andere Überwachungssysteme und Personen verpflichtet sind einzuschreiten, bevor eine Situation eintritt, die ein solches erfordern würde, beispielsweise der Bestandstierarzt, mit dem man einen  Vertrag haben muss. 

Inzwischen (Mitte November) hat sich herausgestellt:

a) Das auf Anraten des niederländischen Züchters beauftragte deutsche Zollabfertigungsbüro, eine Ein-Mann-Firma, glaubt, lebende Tiere zu "verzollen" für die Einfuhr in die Schweiz, obwohl der Zoll direkt von Bern erhoben wird. Der deutsche Mann stellte in Rechnung 3,5 Stunden Arbeitszeit. Zwischendurch klagte er, dass er sehr viel Papierkram hatte. Es ist anzunehmen, dass er Daten an Unbefugte schickte.

b) Ich bekam einen Brief zu einer Vorladung auf der Gemeinde Wattwil, weil man mir eine  Betreibungsurkunde nicht zusenden konnte, was nicht den Tatsachen entsprach. Ich hatte die Annahme eines offensichtlich unberechtigten und den formalen Kriterien einer Betreibung nicht erfüllende Schreiben, auch noch ohne Rechnung und Mahnung, verweigert. Auf diesem Schreiben stand nach den kriminellen Gepflogenheiten in Deutschland, entgegen Schweizer Betreibungsrecht: "Gläubiger: Landwirtschaftsamt des Kantons St. Gallen, vertreten durch Amt für Finanzdienstleistungen." Das Landwirtschaftsamt hat keinen Anspruch auf irgendwelche Zahlungen von mir.

c) Ein unverschämter Anruf von einem St. Galler Polizisten, der sich dann wohl aber doch zur Vernunft bringen liess. Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV) hätte eine Strafanzeige gegen mich eingereicht auf dem Polizeiposten Wattwil, wegen Beleidigung und Verleumdung. Er las mir vor aus dem Zusammenhang gerissene Wörter aus diesem Blog und E-Mails an Dr. Diener, z.B. "Ich habe keine Ausbildung in Sozialpädagogik oder Psychologie und keine Erfahrung im Umgang mit Schwererziehbaren." Er müsse das in zwei Wochen zu Protokoll geben, jetzt habe er wichtigere Termine und meine Argumente könne ich einem Gericht erklären. Es ginge nur darum, ob ich die Sachen geschrieben hätte. Ich fuhr dann hin, und bekam einen Packen Computerausdrucke zu Gesicht, einzelne Wörter, die ich geschrieben haben soll in Farbe, unter anderem, ich hätte die ATÜ verweigert, was erstens nicht stimmt, zweitens wusste der Polizist natürlich nicht, was ATÜ ist, belagerte mich dennoch, dass ich das verweigert hätte. Ausserdem wurde als Delikt für eine Strafanzeige aufgeführt, dass ich Regierungsrat Mächler einen Brief geschrieben hätte, von "kriminellen Vorgängen" behaupten würde, und mit Sachen aus dem Zweiten Weltkrieg käme. Deshalb, meine Interpretation der Geschehnisse zum verhinderten Schafimport:

Die  Behauptung, dass mein Stall nicht in Ordnung sei und ich dessen Kontrolle deshalb verweigert habe, war nur ein Vorwand. In Wirklichkeit hat der "Drittschuldner" an meinem deutschen Wohnort, in Gestalt eines Pleitiers, der sich als Immobilienhändler ausgibt und mit unlauteren Methoden vorgibt, dass ihm mein Haus in Deutschland gehöre, weil er meiner Tante eine Hypothek gewährt haben will, versucht hat in Zusammenarbeit mit dem Kanton St. Gallen, meinen Hof zu akquirieren. Die Sache mit meiner Tante war eine üble "Enkeltrick"-Übung, nebenbei bemerkt. Dieser "Drittschuldner" ist ein Strohmann für Cyber-Wirtschaftskriminelle (Die amerikanische Börsenfirma Nasdaq hat eine Abteilung, die gegen Finanzkriminalität kämpft und erklärt, wie das funktioniert). Sie spionieren Vermögenswerte aus, ziehen sie ein per Computerverbindung, gelegt von Binnentätern in Behörden, und laden fingierte Schulden auf den Opfern ab, ohne, dass diese davon etwas wissen. Am Schulden ablegen können sich dann alle anderen beteiligen, einschliesslich der privat gemachten Schulden, von Bankmitarbeitenden zur Frau an der Tankstellenkasse. Dabei handelt es sich wahrscheinlich auch zumindest teilweise um Zwangsschulden. Wenn es sich um Finanzvermögen, Direktzahlungen, Aktien handelt, sind die Werte weg, bevor die korrupten, kriminellen Behördenmitarbeiter beginnen ihre Briefe zu verschicken. Die Binnentäter aber, geben die personenbezogenen und betrieblichen Daten voll bewusst weiter und wissen, dass damit Menschen zerstört werden. Es handelt sich dabei also um vorsätzliche Kriminalität. Dass es kriminell ist, sieht man schon daran, dass überhaupt keinerlei Verständnis gezeigt wird, dass ich die Schafe gekauft habe, Kosten gehabt habe, in der Annahme, dass sie auf den Hof gebracht werden. 

Es ist fragwürdig, ob das St. Galler AVSV überhaupt berechtigt ist, von dem Import zu erfahren, geschweige denn Einblick in die TRACES Datenbank zu bekommen. Ich denke, sie haben überhaupt keine Berechtigung. Blauzungenimpfungen, routinemässige Brucellose Untersuchung wurden vom Bestandstierarzt ausgeführt. TRACES ist eine europäische Datenbank, gehört zur kritischen Infrastruktur.

Es handelt sich um schwere Wirtschaftskriminalität, auch ohne die widerrechtliche Enteignung von Vermögenswerten, einschliesslich Boden durch ausländische Finanzgesellschaften. Wie in einem anderen Artikel erklärt, ist die Regulierung, die Kontrolle der gesetzeskonformen Arbeit von Banken in den USA besonders streng heute. Es sind also in jedem Fall Kriminelle, an die die gestohlenen Vermögenswerte gehen. Laut Nasdaq sind es jedes Jahr enorme Summen, die so verloren gehen. Im Fall des kürzlichen Krypto-Währungs-Kollapses, wo der Geschäftsführer in Untersuchungshaft ist, spricht der Internationale Währungsfonds von Trillionen von US-Dollar, die verloren gingen.

Abgesehen von meinem eigenen Schaden, handelt es sich um den Missbrauch einer älteren Person. Das Schwierige für mich ist, dass so viele Leute ein total autoritäres, bösartiges Verhalten einer Behörde in vorgeblich demokratischen Rechtsstaaten für normal halten und mit einfallen in das Mobbing einer Person, die zudem von der Sache, wie Importverfahren, oder Schafkrankheiten, die auf den Menschen übertragen werden können, nichts verstehen und auch nichts verstehen können, weil sie keine entsprechende Ausbildung haben. Letzteres ist ein Straftatbestand. So mit dem ATÜ. "Hier steht, Sie haben das ATÜ verweigert! Haben Sie das ATÜ verweigert?", und der Betreffende weiss gar nicht was ATÜ ist. Wahrscheinlich ist die Amtstierärztliche Überwachung damit gemeint. Das ist die Überwachung der Schafe, wenn sie denn angekommen wären. 

Zur IV Rente: In extremen Stress Situationen bricht bei mir Gürtelrose mit neurologischen Symptomen aus. 1999 hatte ich deswegen extreme Kopfschmerzen und Sehstörungen und wurde deshalb zwangseingewiesen, ohne gefragt zu werden, was ich empfinde. Gürtelrose ist von der Windpockenerkrankung in der Kindheit, die fast alle durchgemacht haben, mit einfachem Bluttest zu diagnostizieren. Es besteht bei angestelltem Verhältnis die Gefahr, dass es ausbricht, weshalb ich zur Unterstützung meiner Selbstständigkeit eine sehr kleine Teilrente bekomme, damit ich bei extremem Stress selbst mir die Zeit und das Arbeitspensum einteilen kann. Es gibt Medikamente dafür. Die neurologische Form kann unbehandelt bleibende Schäden zur Folge haben und ist meist mit extrem starken Schmerzen verbunden. Dennoch wurden immer wieder psychiatrische Zwangsmassnahmen versucht, auch ohne Symptome. Schon lange habe ich ein posttraumatisches Belastungssymptom. 

Weitere Aufwendungen für professionelleren Text und Darstellung wende ich nicht auf. Hier ist der von mir geschriebene Brief. Auf einem Smartphone kann man es nicht lesen. Vielleicht verbessere ich das später.
















 

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